Teichordnung
Jeder Angler muss im Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins sein
Der Fischereischein muss bei jedem Ansitz mitgeführt werden
Standartausrüstung: Fischtöter, Messer, Hakenlöser
(Kühlbox)
Alle gefangenen Fische werden mit dem Kescher aus dem Wasser gehoben,
betäubt und durch Herzstich waidgerecht.getötet. Erst dann wird der Haken entfernt.
Das Ausnehmen der gefangenen Fische ist auf diesen Gelände nicht gestatten.
Angeln mit Blinker, Drillingshaken, Spinner, oder Jig-Köpfen ist verboten
Setzkescher ist verboten
Es wird ausschließlich in dem Teich gefischt, für den auch bezahlt wurde
Jeder Angler sucht sich einen festen Platz. Umherwandern mit Angelrute, bzw. von anderen Plätzen aus angeln ist nicht gestattet
Gäste, die die Angler besuchen sind herzlich willkommen Das Angeln ist ihnen aber nicht gestattet
Ruhe und Sauberkeit
Mit dem Betreten der Teichanlage wird die Teichordnung anerkannt.
Den Anweisungen des Anlageninhabers und dessen Vertretung ist Folge zu leisten.
Das betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.